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HOCHSCHULE für angewandte Wissenschaften LANDSHUT

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W2-Professur (w/m/d) für das Lehrgebiet "Elektrische Energietechnik und Netze"
Ruhstorf an der Rott
Aktualität: 11.11.2024

Anzeigeninhalt:

11.11.2024, Hochschule Landshut Hochschule für angewandte Wissenschaften
Ruhstorf an der Rott
W2-Professur (w/m/d) für das Lehrgebiet "Elektrische Energietechnik und Netze"
Aufgaben:
Anwendungsbezogene Lehre in den Fachgebieten »Elektrische Energietechnik und Netze« sowie in angrenzenden Lehrgebieten in den Studiengängen der Fakultät und in den naturwissenschaftlichen Grundlagen in deutscher und in englischer Sprache Aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebiets und der Studiengänge Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Praxis- und Wissenstransfers Mitwirkung am Ausbau überregionaler und internationaler Aktivitäten Unterstützung in der akademischen Selbstverwaltung In vorgenannter Position forschen Sie am Technologiezentrum (TZ) Energie in Ruhstorf an der Rott im Bereich Elektrische Energietechnik und Netze und gestalten diesen Bereich zukunftsfähig. Die Lehre findet am Campus in Landshut statt. Für die ersten drei Jahre erhalten Sie eine Forschungsfreistellung im Umfang von 9 SWS (Hälfte des Lehrdeputats), um die Forschungsarbeiten am TZ Energie zu starten. Nach positiver Evaluierung dieser Forschungsleistung ist eine Fortsetzung im Rahmen einer Forschungsprofessur nach dem Landshuter Modell mit einer Entlastung von derzeit 6 bis 8 SWS, in Ausnahmefällen 9 SWS, vorgesehen.
Qualifikationen:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium bevorzugt aus dem Bereich der Elektrotechnik Pädagogische Eignung; der Nachweis hierzu ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde Außerdem verfügen Sie möglichst über: Ausgewiesene wissenschaftliche Qualifikation und eigene Forschungserfahrung Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln

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